LÜNEN. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht – sagt der Volksmund. Wer gar zweimal betrunken hinterm Steuer erwischt wird, hat ein noch größeres Problem: Die Behörden sind trotz aller Beteuerungen skeptisch, rücken die „Fleppe“ nicht wieder raus, wie das Beispiel eines Frührentners aus Lünen zeigt.

Der Mann kämpft bereits seit geraumer Zeit um seine Fahrerlaubnis – ohne Erfolg. Und auch das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht bremste den Mann am Mittwoch aus. Er nahm nach eindringlicher Ermahnung des Gerichts seine Klage gegen den Kreis Unna zurück.
Im Januar 2007 war der betagte Promille-Sünder zum ersten Mal aufgefallen. Mittags hielt ihn die Polizei an – mit 0,6 Promille Restalkohol im Blut. Im April 2008 schnappte ihn die Polizei dann erneut mit einer „alten Fahne“. Die Überbleibsel der Zecherei des Vorabends: 0,88 Promille. continue reading…